RS Vwgh 2007/12/13 2006/14/0061

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Veröffentlicht am 13.12.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;
BAO §92;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/13/0071 E 20. Juli 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (Hinweis E 23.1.1996, 93/14/0089 ff, 12.11.1997, 96/16/0285 und 28.10.1998, 97/14/0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140061.X01

Im RIS seit

21.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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