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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Wortfolge "für die keine Zustimmungserklärung beigebracht worden ist" in § 18a VermG ist dahingehend zu verstehen, dass die Zustimmungserklärungen im Zeitpunkt der Antragstellung zweifelsfrei vorliegen müssen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003060104.X01Im RIS seit
24.01.2008