RS Vwgh 2007/12/19 2006/08/0332

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Veröffentlicht am 19.12.2007
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs1;

Rechtssatz

Das Vorbringen, sie habe einen Betreuerwechsel beantragt, konnte das Versäumen des Kontrolltermins nicht rechtfertigen, weil die Arbeitslose bis zur Entscheidung über diese Frage durch die Leitung des Arbeitsmarktservice verpflichtet war, bei dem ihr zugeteilten Betreuer vorzusprechen (vgl. das Erkenntnis vom 18. März 1997, Zl. 97/08/0040).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080332.X02

Im RIS seit

08.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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