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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Im Beschwerdefall hatte die damalige Grundeigentümerin dem Planverfasser den Auftrag zur Erstellung eines entsprechenden Teilungsplanes erteilt; um diesen bestimmungsgemäß verwenden zu können, bedarf es einer entsprechenden Bescheinigung durch das Vermessungsamt gemäß § 39 VermG. Ein solcher Auftrag an den Planverfasser enthielt daher auch die Vollmacht an den Planverfasser, um die erforderliche Planbescheinigung einzukommen und den hierüber ergehenden Bescheid mit Wirkung für den Auftraggeber in Empfang zu nehmen. Etwas anderes mag für den Fall gelten, dass gegenüber der Behörde eine Zustellung zu Handen des Planverfassers ausdrücklich ausgeschlossen worden wäre, ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor (und wird auch nicht behauptet).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungStellung des VertretungsbefugtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060139.X02Im RIS seit
04.03.2008Zuletzt aktualisiert am
23.04.2010