RS Vwgh 2008/2/7 2007/21/0540

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Veröffentlicht am 07.02.2008
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §12 Abs1 Z2;
NAG 2005 §47 Abs3 Z1;
NAG 2005 §47 Abs4;

Rechtssatz

Die "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" im Sinne des § 47 Abs 3 Z 1 NAG 2005 erlaubt ungeachtet der dem Fremden vom Arbeitsmarktservice erteilten Arbeitserlaubnis aus aufenthaltsrechtlicher Sicht keine unselbständige Erwerbstätigkeit. Eine solche Erwerbstätigkeit wäre nur aufgrund einer der Quotenpflicht unterliegenden "Niederlassungsbewilligung -

beschränkt" gemäß § 47 Abs. 4 NAG 2005 möglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007210540.X01

Im RIS seit

06.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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