RS Vwgh 2008/2/20 2007/08/0301

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs3 Z2 idF 2005/I/102;
FrPolG 2005 §62 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/08/0342 E 23. Jänner 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß § 62 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 gilt ein gegen einen Asylwerber verhängtes Rückkehrverbot als Entzug des Aufenthaltsrechtes. Wird über einen Asylwerber ein Rückkehrverbot erlassen, hält er sich ungeachtet eines bestehenden faktischen Abschiebeschutzes im Sinne der Bestimmung des § 7 Abs. 3 Z. 2 AlVG, die materiell auf die jeweils geltenden, den Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet regelnden Bestimmungen verweist, nicht berechtigt im Bundesgebiet auf, um eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. November 2007, Zl. 2007/08/0244).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080301.X03

Im RIS seit

15.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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