RS Vwgh 2008/2/29 2005/04/0275

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Veröffentlicht am 29.02.2008
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §14 Abs2;
PrTV-G 2001 §34 Abs2;

Rechtssatz

Zur Frage der Schleichwerbung in Fernsehsendungen hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in Zusammenhang mit dem ORF-Gesetz Stellung genommen (vgl. das zu § 14 Abs. 2 ORF-G ergangene hg. Erkenntnis vom 14. November 2007, Zl. 2005/04/0245, auf dessen Entscheidungsgründe gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird). Diese Rechtsprechung kann im Hinblick auf den Wortlaut auf die vergleichbare Rechtslage des § 34 Abs. 2 PrTV-G übertragen werden. Nach dieser Rechtsprechung setzt Schleichwerbung einerseits die Absicht, einen Werbezweck zu erreichen, und andererseits die Eignung zur Irreführung über diesen Werbezweck voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005040275.X04

Im RIS seit

28.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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