RS Vwgh 2008/3/19 2006/15/0268

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Veröffentlicht am 19.03.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §68;

Rechtssatz

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können nur dann als nach § 68 EStG 1988 steuerfrei behandelt werden, wenn das Ableisten derartiger Arbeitszeiten im Einzelfall konkret nachgewiesen wird (vgl Doralt/Knörzer, EStG10, § 68 Tz 47).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150268.X01

Im RIS seit

15.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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