RS Vwgh 2008/3/27 2005/13/0038

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Veröffentlicht am 27.03.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §33 Abs4 Z3;
FamLAG 1967 §2 Abs1;

Rechtssatz

Ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich - unabhängig von Zeitpunkt der behördlichen Beurteilung - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2001, 96/14/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130038.X01

Im RIS seit

02.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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