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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/18/0781Rechtssatz
Der Vertreter des Fremden hat dadurch, dass er sich auf den von einem Dritten angebrachten Zustellvermerk einfach verlassen hat, ohne das Zustelldatum persönlich (etwa durch Einsichtnahme in die Dokumentation über den tatsächlichen Zugang des Faxes) zu erheben, nicht (nur)eine Überwachungspflicht gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern verletzt (Hinweis B 3. April 2001, 2000/08/0214), sondern eine über den minderen Grad des Versehens hinausgehende Sorglosigkeit zu verantworten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007180711.X02Im RIS seit
04.07.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009