RS Vwgh 2008/4/23 2007/10/0134

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Veröffentlicht am 23.04.2008
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Index

L92201 Pflegegeld Burgenland

Norm

PGG Bgld 1993 §3 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/10/0032 E 21. Juni 2007 RS 2(hier: §3 Abs4 Bgld. PGG)

Stammrechtssatz

Ein durch einen bestehenden Pflegebedarf bewirkter Mehraufwand führt nicht bereits für sich zur Annahme des Vorliegens sozialer Härte iSd § 3 Abs. 4 NÖ PGG 1993. Entscheidend ist in diesem Punkt vielmehr, ob mangels finanzieller Deckung dieses Aufwandes die Pflegebedürftige die erforderliche Pflege nicht oder nicht im entsprechenden Ausmaß erhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007100134.X04

Im RIS seit

16.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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