RS Vwgh 2008/4/24 2007/07/0159

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Veröffentlicht am 24.04.2008
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E03502000
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Norm

31991L0414 Pflanzenschutzmittel-RL Art2 Z10;
B-VG Art10 Abs1 Z12;
EURallg;
PMG 1997 §2 Abs10;
PMG 1997 §3 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Definition des Begriffes des "Inverkehrbringens" orientiert sich am Inhalt der Bundeskompetenz "Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung" und Artikel 2 Z 10 der Richtlinie 91/414/EWG. Nach Art 2 Z 10 der Richtlinie 91/414/EWG wird auch die Einfuhr eines Pflanzenschutzmittels in das Gebiet der Gemeinschaft als Inverkehrbringen im Sinne der Richtlinie 91/414/EWG angesehen. Auch § 2 Abs 10 PMG 1997 führt als Form des Inverkehrbringens die "Einfuhr aus Drittländern" an. Diese Bestimmungen wären aber sinnlos, wäre jede Einfuhr eines Pflanzenschutzmittels in einen Mitgliedstaat bereits als Inverkehrbringen zu qualifizieren. Daher stellt nach § 2 Abs 10 PMG 1997 das bloße Verbringen von Pflanzenschutzmitteln aus einem EU-Mitgliedstaat nach Österreich noch kein Inverkehrbringen in erster Vertriebsstufe gemäß § 2 Abs 10 PMG 1997 in Verbindung mit § 3 Abs 4 legcit dar.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070159.X01

Im RIS seit

16.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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