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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31991L0414 Pflanzenschutzmittel-RL Art2 Z10;Rechtssatz
Die Definition des Begriffes des "Inverkehrbringens" orientiert sich am Inhalt der Bundeskompetenz "Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung" und Artikel 2 Z 10 der Richtlinie 91/414/EWG. Nach Art 2 Z 10 der Richtlinie 91/414/EWG wird auch die Einfuhr eines Pflanzenschutzmittels in das Gebiet der Gemeinschaft als Inverkehrbringen im Sinne der Richtlinie 91/414/EWG angesehen. Auch § 2 Abs 10 PMG 1997 führt als Form des Inverkehrbringens die "Einfuhr aus Drittländern" an. Diese Bestimmungen wären aber sinnlos, wäre jede Einfuhr eines Pflanzenschutzmittels in einen Mitgliedstaat bereits als Inverkehrbringen zu qualifizieren. Daher stellt nach § 2 Abs 10 PMG 1997 das bloße Verbringen von Pflanzenschutzmitteln aus einem EU-Mitgliedstaat nach Österreich noch kein Inverkehrbringen in erster Vertriebsstufe gemäß § 2 Abs 10 PMG 1997 in Verbindung mit § 3 Abs 4 legcit dar.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070159.X01Im RIS seit
16.05.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013