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Samstag, 26. Mai 2012

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zum UWG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 9c UWG Verkauf gegen Vorlage von Einkaufsausweisen, Berechtigungsscheinen und dergleichen
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)

Wer an Personen, die hinsichtlich der betreffenden Waren Verbraucher sind,

1. Einkaufsausweise, Berechtigungsscheine und dergleichen, die zu einem wiederholten Bezug von Waren berechtigen, ausgibt oder

2. Waren gegen Vorlage derartiger Ausweise verkauft, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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