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Samstag, 26. Mai 2012

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zum KJBG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 5 KJBG Beschränkung der Beschäftigung von Kindern (BGBl. Nr. 113/1962, Art. I Z 4)
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Kinder dürfen, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, zu Arbeiten irgendwelcher Art nicht herangezogen werden.
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  •  Entscheidungen des UVS (seit 01/1991)


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