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Freitag, 25. Mai 2012

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zum GMG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 22 GMG Veröffentlichung und Registrierung
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Entspricht die Anmeldung den Anforderungen der §§ 18 und 19, sind die Veröffentlichung des Gebrauchsmusters im Gebrauchsmusterblatt (§ 23) und seine Registrierung im Gebrauchsmusterregister (§ 24) zu verfügen.
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