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Donnerstag, 24. Mai 2012

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zum UWG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 17 UWG Haftung mehrerer für einen Schaden verantwortlicher Personen
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Sind für einen Schaden, dessen Ersatz auf Grund dieses Gesetzes zu leisten ist, mehrere Personen verantwortlich, so haften sie zur ungeteilten Hand.
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