§ 986 ABGB Dauer und Auflösung des Darlehensvertrags

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.06.2010 bis 31.12.9999

In wie fern ein Darleihen in klingender Münze überhaupt(1) Der Darlehensvertrag kann auf eine im Voraus bestimmte oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden könne, und in welcher Währung .

(Valuta2) ein solches Darleihen, oder ein Darleihen in Papiergeld zurück zu zahlen sey, bestimmen die darüber bestehenden besonderen VorschriftenEin auf unbestimmte Zeit geschlossener Darlehensvertrag kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

(3) Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Darlehensvertrag endet durch Zeitablauf.

Stand vor dem 10.06.2010

In Kraft vom 01.01.1812 bis 10.06.2010

In wie fern ein Darleihen in klingender Münze überhaupt(1) Der Darlehensvertrag kann auf eine im Voraus bestimmte oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden könne, und in welcher Währung .

(Valuta2) ein solches Darleihen, oder ein Darleihen in Papiergeld zurück zu zahlen sey, bestimmen die darüber bestehenden besonderen VorschriftenEin auf unbestimmte Zeit geschlossener Darlehensvertrag kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

(3) Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Darlehensvertrag endet durch Zeitablauf.