§ 14 WevG (weggefallen)

Wählerevidenzgesetz 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres, hinsichtlich des § 13 Abs. 2 § 14 WevGim Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, betraut (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.07.2007 bis 31.12.2017
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres, hinsichtlich des § 13 Abs. 2 § 14 WevGim Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, betraut (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen.

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