§ 43 VerwGesG 2006 (weggefallen)

Verwertungsgesellschaftengesetz 2006

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2016 bis 31.12.9999
§ 43 VerwGesG 2006 (1weggefallen) Das Amt der nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz bestellten Staatskommissäre und deren Stellvertreter erlischt mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzesseit 01.06.2016 weggefallen.

(2) Das Amt der im Zeitpunkt der Kundmachung dieses Bundesgesetzes bestellten Mitglieder der Schiedsstelle nach Artikel III UrhG-Nov 1980 erlischt mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes, wenn zu diesem Zeitpunkt jedoch ein Verfahren anhängig ist, erst mit Beendigung dieses Verfahrens; wenn die Amtsdauer eines dieser Mitglieder nach Artikel III § 5 UrhG-Nov 1980 vor diesem Zeitpunkt abliefe, wird sie bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

Stand vor dem 31.05.2016

In Kraft vom 01.07.2006 bis 31.05.2016
§ 43 VerwGesG 2006 (1weggefallen) Das Amt der nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz bestellten Staatskommissäre und deren Stellvertreter erlischt mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzesseit 01.06.2016 weggefallen.

(2) Das Amt der im Zeitpunkt der Kundmachung dieses Bundesgesetzes bestellten Mitglieder der Schiedsstelle nach Artikel III UrhG-Nov 1980 erlischt mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes, wenn zu diesem Zeitpunkt jedoch ein Verfahren anhängig ist, erst mit Beendigung dieses Verfahrens; wenn die Amtsdauer eines dieser Mitglieder nach Artikel III § 5 UrhG-Nov 1980 vor diesem Zeitpunkt abliefe, wird sie bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten