§ 33 VGebG (weggefallen)

Vollzugsgebührengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
§ 3 Abs. 1 Z 3 § 33 VGebGund Abs seit 30.06.2021 weggefallen. 2, §§ 8, 8a, 10 Z 1, 2 und 3, §§ 14, 17 und 19 in der Fassung der EO-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 68/2005, treten mit 1. September 2005 in Kraft. §§ 8, 8a, 10 Z 1, 2 und 3, §§ 14, 17 und 19 in der Fassung der EO-Novelle 2005 sind anzuwenden, wenn die Amtshandlung nach dem 31. August 2005 vorgenommen wurde.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 06.07.2005 bis 30.06.2021
§ 3 Abs. 1 Z 3 § 33 VGebGund Abs seit 30.06.2021 weggefallen. 2, §§ 8, 8a, 10 Z 1, 2 und 3, §§ 14, 17 und 19 in der Fassung der EO-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 68/2005, treten mit 1. September 2005 in Kraft. §§ 8, 8a, 10 Z 1, 2 und 3, §§ 14, 17 und 19 in der Fassung der EO-Novelle 2005 sind anzuwenden, wenn die Amtshandlung nach dem 31. August 2005 vorgenommen wurde.

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