§ 14 VGebG (weggefallen)

Vollzugsgebührengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Bei der Räumungsexekution beträgt die Vergütung für die Räumung 30 Euro§ 14 VGebG seit 30.06.2021 weggefallen. Wird eine begonnene Räumung nicht beendet, so beträgt die Vergütung 15 Euro.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.09.2005 bis 30.06.2021
Bei der Räumungsexekution beträgt die Vergütung für die Räumung 30 Euro§ 14 VGebG seit 30.06.2021 weggefallen. Wird eine begonnene Räumung nicht beendet, so beträgt die Vergütung 15 Euro.

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