§ 566 ABGB Testierfähigkeit

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Wird bewiesenTestierfähig ist, daßwer die Erklärung in einemBedeutung und die hiefür erforderliche Besonnenheit ausschließenden Zustand, wie dem einer psychischen Krankheit, einer geistigen Behinderung oder der Trunkenheit, geschehen sei, so ist sie ungültigFolgen seiner letztwilligen Verfügung verstehen und sich entsprechend verhalten kann.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 18.08.1999 bis 31.12.2016

Wird bewiesenTestierfähig ist, daßwer die Erklärung in einemBedeutung und die hiefür erforderliche Besonnenheit ausschließenden Zustand, wie dem einer psychischen Krankheit, einer geistigen Behinderung oder der Trunkenheit, geschehen sei, so ist sie ungültigFolgen seiner letztwilligen Verfügung verstehen und sich entsprechend verhalten kann.