§ 46 RGV

Reisegebührenvorschrift 1955

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999

Die Übersiedlungsgebühren und die Trennungsgebühr (der Trennungszuschuß)Leistungen nach Abschnitt VII des I. Hauptstücks entfallen, wenn ein Richter in Vollziehung der über ihn verhängten Disziplinarstrafe der Versetzung an einen anderen Dienstort (§ 104 Abs. 1 lit. dc RStDG) ernannt wurde.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 30.12.2008 bis 31.12.2011

Die Übersiedlungsgebühren und die Trennungsgebühr (der Trennungszuschuß)Leistungen nach Abschnitt VII des I. Hauptstücks entfallen, wenn ein Richter in Vollziehung der über ihn verhängten Disziplinarstrafe der Versetzung an einen anderen Dienstort (§ 104 Abs. 1 lit. dc RStDG) ernannt wurde.

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