§ 19 PKVG

Pensionskassenvorsorgegesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.01.2000 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. August 1997 in Kraft.

(2) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 3/2000 tritt mit 1. August 1997 in Kraft.

Stand vor dem 11.01.2000

In Kraft vom 01.08.1997 bis 11.01.2000

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. August 1997 in Kraft.

(2) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 3/2000 tritt mit 1. August 1997 in Kraft.

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