§ 1 VBefrG

Volksbefragungsgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2012 bis 31.12.9999

Volksbefragungen auf Grund des Artikels 49b des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 unterliegen dem in diesem Bundesgesetz geregelten Verfahren.

Stand vor dem 31.03.2012

In Kraft vom 08.08.2001 bis 31.03.2012

Volksbefragungen auf Grund des Artikels 49b des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 unterliegen dem in diesem Bundesgesetz geregelten Verfahren.

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