§ 111 EisbG Dateneingabe in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen

Eisenbahngesetz 1957

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2020 bis 31.12.9999

Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH hatFür die Übermittlung von Angaben zu den von ihr erteilten Fahrzeugtypgenehmigungen zwecks Eintragung in das Infrastrukturregister auf ihrer Internetseite zu veröffentlichenEuropäische Register genehmigter Fahrzeugtypen ist die Behörde zuständig.

Stand vor dem 22.12.2020

In Kraft vom 27.11.2015 bis 22.12.2020

Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH hatFür die Übermittlung von Angaben zu den von ihr erteilten Fahrzeugtypgenehmigungen zwecks Eintragung in das Infrastrukturregister auf ihrer Internetseite zu veröffentlichenEuropäische Register genehmigter Fahrzeugtypen ist die Behörde zuständig.

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