§ 50e FLAG

Familienlastenausgleichsgesetz 1967

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.04.1994 bis 31.12.9999

(1)Die § 8 Abs. 2 §§ 2 Abs. 1 literster Satz und. f sublit. bb, 6 Abs. 3 erster Halbsatz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 tritt mit 1 (Anm. Mai 1995 in Kraft.

(2) Die §§ 31 Abs. 1, 31a Abs. 5 und 6, 31b: richtig: Abs. 2) lit. e sublit. bb, 31c Abs. 1,35b Abs. 2 Z 4 und 39a Abs. 3, 31e, 31g sowie 31h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. August 1995Juli 1994 in Kraft.

(3) Die §§ 30b Abs. 1 erster Satz, 30c Abs. 3 erster Satz, 30e Abs. 3, 30f Abs. 1, 30f Abs. 2 erster Satz, 30f Abs. 3 und 4, 30g Abs. 1 und 2, 30j Abs. 1, 30k Abs. 1, 30m Abs. 3 und 5 sowie 30p Abs. 1 dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 treten mit 1. September 1995 in Kraft.

(4) Die §§ 30c Abs. 4 und 30d Abs. 2 zweiter Satz treten mit 31. August 1995 außer Kraft.

Stand vor dem 30.04.1996

In Kraft vom 05.05.1995 bis 30.04.1996

(1)Die § 8 Abs. 2 §§ 2 Abs. 1 literster Satz und. f sublit. bb, 6 Abs. 3 erster Halbsatz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 tritt mit 1 (Anm. Mai 1995 in Kraft.

(2) Die §§ 31 Abs. 1, 31a Abs. 5 und 6, 31b: richtig: Abs. 2) lit. e sublit. bb, 31c Abs. 1,35b Abs. 2 Z 4 und 39a Abs. 3, 31e, 31g sowie 31h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. August 1995Juli 1994 in Kraft.

(3) Die §§ 30b Abs. 1 erster Satz, 30c Abs. 3 erster Satz, 30e Abs. 3, 30f Abs. 1, 30f Abs. 2 erster Satz, 30f Abs. 3 und 4, 30g Abs. 1 und 2, 30j Abs. 1, 30k Abs. 1, 30m Abs. 3 und 5 sowie 30p Abs. 1 dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 treten mit 1. September 1995 in Kraft.

(4) Die §§ 30c Abs. 4 und 30d Abs. 2 zweiter Satz treten mit 31. August 1995 außer Kraft.

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