§ 56 ZollR-DG

Zollrechts-Durchführungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2016 bis 31.12.9999

SofernDie Einfuhrumsatzsteuer ist auf Antrag bei der Anmelder dies durch Abgabe einer zusätzlichen AusfertigungBemessung der Anmeldung verlangt, ist ihm auf dieser die Annahme der AnmeldungSicherheit außer Ansatz zu bestätigen. Wird die Anmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenlassen, erfolgt die Bestätigung über die Annahme der Anmeldung in elektronischer Form. Die Bestätigung ist keine Entscheidung im Sinn des Artikels 4 ZK.wenn

1.

der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete ein im Anwendungsgebiet zur Umsatzsteuer veranlagter Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes 1994 ist, der seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und bei dem auch sonst keine Umstände bekannt sind, die auf Zahlungsschwierigkeiten oder sonstige Gefährdungen der Einbringlichkeit hinweisen, sowie

2.

die Sicherheit nicht aufgrund unionsrechtlicher Vorschriften auch die Einfuhrumsatzsteuer abzudecken hat.

Stand vor dem 30.04.2016

In Kraft vom 31.12.2004 bis 30.04.2016

SofernDie Einfuhrumsatzsteuer ist auf Antrag bei der Anmelder dies durch Abgabe einer zusätzlichen AusfertigungBemessung der Anmeldung verlangt, ist ihm auf dieser die Annahme der AnmeldungSicherheit außer Ansatz zu bestätigen. Wird die Anmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenlassen, erfolgt die Bestätigung über die Annahme der Anmeldung in elektronischer Form. Die Bestätigung ist keine Entscheidung im Sinn des Artikels 4 ZK.wenn

1.

der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete ein im Anwendungsgebiet zur Umsatzsteuer veranlagter Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes 1994 ist, der seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und bei dem auch sonst keine Umstände bekannt sind, die auf Zahlungsschwierigkeiten oder sonstige Gefährdungen der Einbringlichkeit hinweisen, sowie

2.

die Sicherheit nicht aufgrund unionsrechtlicher Vorschriften auch die Einfuhrumsatzsteuer abzudecken hat.

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