§ 24 ZTG (weggefallen)

Ziviltechnikergesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
Das Erlöschen der Befugnis der Ziviltechnikergesellschaft ist durch Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit festzustellen§ 24 ZTG seit 30.06.2019 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 08.01.2008 bis 30.06.2019
Das Erlöschen der Befugnis der Ziviltechnikergesellschaft ist durch Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit festzustellen§ 24 ZTG seit 30.06.2019 weggefallen.

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