§ 9 TieraerzteG (weggefallen)

Tierärztegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2021 bis 31.12.9999
Wird einem Tierarzt durch ein Disziplinarerkenntnis die Ausübung der tierärztlichen Praxis durch eine bestimmte Zeit verboten, so erlangt er mit Ablauf dieser Zeit wieder die volle Befugnis§ 9 TieraerzteG seit 31.05.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2021

In Kraft vom 01.02.1975 bis 31.05.2021
Wird einem Tierarzt durch ein Disziplinarerkenntnis die Ausübung der tierärztlichen Praxis durch eine bestimmte Zeit verboten, so erlangt er mit Ablauf dieser Zeit wieder die volle Befugnis§ 9 TieraerzteG seit 31.05.2021 weggefallen.

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