Art. 2 § 24f BEinstG (weggefallen)

Behinderteneinstellungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Art. 2 § 24f BEinstG seit 31.12.2019 weggefallen.Paragraph 24 f,

Regelungen über außergerichtliche Streitbeilegung, insbesondere unter Einsatz von Mediation, sind vorzusehen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.2019
Art. 2 § 24f BEinstG seit 31.12.2019 weggefallen.Paragraph 24 f,

Regelungen über außergerichtliche Streitbeilegung, insbesondere unter Einsatz von Mediation, sind vorzusehen.

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