§ 15 W-GFG 2013 (weggefallen)

Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Der Finanzrahmenvertrag hat für die jeweilige Periode der Zielsteuerung§ 15 W-Gesundheit jedenfalls folgenden Inhalt zu umfassen:

a)

Darstellung des Ausgabendämpfungspfades der für die Finanzzielsteuerung relevanten laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben des Landes:

1.

der Ausgangswert für das erste Jahr der jeweiligen Periode;

2.

die Ausgabenentwicklung in der Periode ohne Intervention;

3.

die jährlichen Ausgabenobergrenzen;

4.

die jährlichen und über die Periode kumulierten Ausgabendämpfungseffekte, die aus den jährlichen Ausgabenobergrenzen abzuleiten sind.

b)

Darstellung des Ausgabendämpfungspfades der für die Finanzzielsteuerung relevanten laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben der Sozialversicherung im Land:

1.

den Ausgangswert für das erste Jahr der jeweiligen Periode;

2.

die Ausgabenentwicklung in der Periode ohne Intervention;

3.

die jährlichen Ausgabenobergrenzen der Sozialversicherung;

4.

die jährlichen und über die Periode kumulierten Ausgabendämpfungseffekte, die aus den jährlichen Ausgabenobergrenzen der Sozialversicherung abzuleiten sind.

c)

Darstellung des zusammengeführten Ausgabendämpfungspfades gemäß lit. a und b für die Landesebene;

d)

Investitionen getrennt nach Land und Sozialversicherung;

e)

Darstellung der Ausgaben beider Sektoren nach einer funktionalen Gliederung auf Grund einer bundeseinheitlichen Berichtsvorlage: Für den extramuralen Bereich ist eine differenzierte Darstellung der Ausgaben entsprechend der bisherigen funktionalen Gliederung vorzunehmen; für den intramuralen Bereich ist jedenfalls eine differenzierte Darstellung der wesentlichen Finanzierungspositionen des Wiener Gesundheitsfonds sowie des Landes vorzunehmen; darüber hinaus ist für den intramuralen Bereich ausgehend von den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen der Krankenanstaltenträger und ausgehend von den bundesweit einheitlichen Datengrundlagen zur Krankenanstalten-Kostenrechnung eine nach materiellen und funktionellen Gesichtspunkten differenzierte, aus diesen Rechenwerken ableitbare Ausgaben- bzw. Kostendarstellung (Ausgaben/Kosten für Personal, für medizinische und nichtmedizinische Ge- und Verbrauchsgüter einschließlich einer gesonderten Darstellung der Heilmittel, für den Bezug von medizinischen und nichtmedizinischen Fremdleistungen und für Investitionen) zu definieren und zu ergänzen; eine differenzierte Darstellung nach Funktions- und Fachbereichen ist anzustreben.

f)

Darstellung der in den Landes-Zielsteuerungsverträgen vereinbarten Maßnahmen in finanzieller Hinsicht wie folgt:

1.

Gesamtbewertung der dargestellten Maßnahmen in den Steuerungsbereichen „Ergebnisorientierung“, „Versorgungsstrukturen“ und „Versorgungsprozesse“;

2.

deren Auswirkung auf den intra- und extramuralen Bereich;

g)

verbindliche Regelungen für sektorenübergreifende Finanzierungen und Verrechnungen von durch die Zielsteuerung-Gesundheit veranlassten Leistungsverschiebungen bzw. von neu etablierten Versorgungsformen.

GFG 2013 seit 31.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 29.10.2013 bis 31.12.2016
Der Finanzrahmenvertrag hat für die jeweilige Periode der Zielsteuerung§ 15 W-Gesundheit jedenfalls folgenden Inhalt zu umfassen:

a)

Darstellung des Ausgabendämpfungspfades der für die Finanzzielsteuerung relevanten laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben des Landes:

1.

der Ausgangswert für das erste Jahr der jeweiligen Periode;

2.

die Ausgabenentwicklung in der Periode ohne Intervention;

3.

die jährlichen Ausgabenobergrenzen;

4.

die jährlichen und über die Periode kumulierten Ausgabendämpfungseffekte, die aus den jährlichen Ausgabenobergrenzen abzuleiten sind.

b)

Darstellung des Ausgabendämpfungspfades der für die Finanzzielsteuerung relevanten laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben der Sozialversicherung im Land:

1.

den Ausgangswert für das erste Jahr der jeweiligen Periode;

2.

die Ausgabenentwicklung in der Periode ohne Intervention;

3.

die jährlichen Ausgabenobergrenzen der Sozialversicherung;

4.

die jährlichen und über die Periode kumulierten Ausgabendämpfungseffekte, die aus den jährlichen Ausgabenobergrenzen der Sozialversicherung abzuleiten sind.

c)

Darstellung des zusammengeführten Ausgabendämpfungspfades gemäß lit. a und b für die Landesebene;

d)

Investitionen getrennt nach Land und Sozialversicherung;

e)

Darstellung der Ausgaben beider Sektoren nach einer funktionalen Gliederung auf Grund einer bundeseinheitlichen Berichtsvorlage: Für den extramuralen Bereich ist eine differenzierte Darstellung der Ausgaben entsprechend der bisherigen funktionalen Gliederung vorzunehmen; für den intramuralen Bereich ist jedenfalls eine differenzierte Darstellung der wesentlichen Finanzierungspositionen des Wiener Gesundheitsfonds sowie des Landes vorzunehmen; darüber hinaus ist für den intramuralen Bereich ausgehend von den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen der Krankenanstaltenträger und ausgehend von den bundesweit einheitlichen Datengrundlagen zur Krankenanstalten-Kostenrechnung eine nach materiellen und funktionellen Gesichtspunkten differenzierte, aus diesen Rechenwerken ableitbare Ausgaben- bzw. Kostendarstellung (Ausgaben/Kosten für Personal, für medizinische und nichtmedizinische Ge- und Verbrauchsgüter einschließlich einer gesonderten Darstellung der Heilmittel, für den Bezug von medizinischen und nichtmedizinischen Fremdleistungen und für Investitionen) zu definieren und zu ergänzen; eine differenzierte Darstellung nach Funktions- und Fachbereichen ist anzustreben.

f)

Darstellung der in den Landes-Zielsteuerungsverträgen vereinbarten Maßnahmen in finanzieller Hinsicht wie folgt:

1.

Gesamtbewertung der dargestellten Maßnahmen in den Steuerungsbereichen „Ergebnisorientierung“, „Versorgungsstrukturen“ und „Versorgungsprozesse“;

2.

deren Auswirkung auf den intra- und extramuralen Bereich;

g)

verbindliche Regelungen für sektorenübergreifende Finanzierungen und Verrechnungen von durch die Zielsteuerung-Gesundheit veranlassten Leistungsverschiebungen bzw. von neu etablierten Versorgungsformen.

GFG 2013 seit 31.12.2016 weggefallen.

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