§ 5 Oö. JBV - LF (weggefallen)

Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 5

InOö. JBV -Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft LF seit 31.12.2019 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 116/2009)

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 28.11.2009 bis 31.12.2019
§ 5

InOö. JBV -Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft LF seit 31.12.2019 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 116/2009)

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