Art. 4 L.V

Landesverfassung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Landeshauptstadt und ordentlicher Sitz des Landtages und, der Landesregierung und des Landesverwaltungsgerichtes ist Bregenz.

*) Fassung LGBl.Nr. 14/2013

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 26.02.1999 bis 31.12.2013

Landeshauptstadt und ordentlicher Sitz des Landtages und, der Landesregierung und des Landesverwaltungsgerichtes ist Bregenz.

*) Fassung LGBl.Nr. 14/2013

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