§ 1 WBTV 2015 (weggefallen)

Wiener Bautechnikverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2020 bis 31.12.9999
Den im 9§ 1 WBTV 2015 seit 31.01.2020 weggefallen. Teil der Bauordnung für Wien festgelegten bautechnischen Vorschriften wird entsprochen, wenn die in den Anlagen enthaltenen Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik, soweit in ihnen bautechnische Anforderungen geregelt werden, eingehalten werden. Ausgenommen ist Punkt 2.1.5 der Anlage 11.

Stand vor dem 31.01.2020

In Kraft vom 02.10.2015 bis 31.01.2020
Den im 9§ 1 WBTV 2015 seit 31.01.2020 weggefallen. Teil der Bauordnung für Wien festgelegten bautechnischen Vorschriften wird entsprochen, wenn die in den Anlagen enthaltenen Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik, soweit in ihnen bautechnische Anforderungen geregelt werden, eingehalten werden. Ausgenommen ist Punkt 2.1.5 der Anlage 11.

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