Art. 6 VBG

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999

Artikel VI(1) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)

(2) (Anm.: Zuaufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)

(3) Auf Überstellungen gemäß Art. VI Abs. 2 der 39. Gehaltsgesetz-Novelle und auf Überstellungen gemäß Art. V Abs. 2 dieses Bundesgesetzes ist § 41 Abs. 1 § 15 Abs. 8 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 mit der Maßgabe anzuwenden, daß sich die Ausschlußbestimmung des letzten Satzes nicht auf die im § 58 Abs. 5 und 6, § 59 Abs. 7 und § 60 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten und gemäß § 41 Abs. 2 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 auch für Vertragslehrer vorgesehenen Dienstzulagen bezieht.

(4) Wird ein Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II gemäß Art. VI Abs. 1 der 39. Gehaltsgesetz-Novelle oder gemäß Art. V Abs. 1 dieses Bundesgesetzes in die Entlohnungsgruppe l 2b 1 eingestuft und hat er Anspruch auf eine Dienstzulage nach § 44a Abs. 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr.86)

Die besoldungsrechtliche Stellung des Vertragslehrersso gebührt ihm, solange die Jahresentlohnung in der Entlohnungsgruppe l pa2b 1 (einschließlich der Dienstzulagen gemäß § 44a Abs. 1, 2 und 5 des Entlohnungsschemas I L,Vertragsbedienstetengesetzes 1948) unter der sowohl am 30Jahresentlohnung in der Entlohnungsgruppe l 3 (einschließlich der gemäß § 44a Abs. 1, 2 und 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 für die betreffende Art der Verwendung vorgesehenen Dienstzulage) liegt, eine Ergänzungszulage im Ausmaß des Unterschiedsbetrages. Juni 1986 als

(5) Auf die Berechnung einer allfälligen Dienstzulage nach § 59 Abs. 13 des Gehaltsgesetzes 1956, die gemäß § 41 Abs. 2 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 auch am 1für Vertragslehrer vorgesehen ist, sind die im Art. Juli 1986 dieser Entlohnungsgruppe angehört, ist mit Wirkung vom 1VI der 39. Juli 1986 um sechs Monate zu verbessernGehaltsgesetz-Novelle und die im Art. V dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Verminderungen des Monatsentgeltes nicht anzuwenden.

Stand vor dem 31.08.2002

In Kraft vom 01.07.1986 bis 31.08.2002

Artikel VI(1) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)

(2) (Anm.: Zuaufgehoben durch BGBl. Nr. 43/1995)

(3) Auf Überstellungen gemäß Art. VI Abs. 2 der 39. Gehaltsgesetz-Novelle und auf Überstellungen gemäß Art. V Abs. 2 dieses Bundesgesetzes ist § 41 Abs. 1 § 15 Abs. 8 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 mit der Maßgabe anzuwenden, daß sich die Ausschlußbestimmung des letzten Satzes nicht auf die im § 58 Abs. 5 und 6, § 59 Abs. 7 und § 60 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten und gemäß § 41 Abs. 2 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 auch für Vertragslehrer vorgesehenen Dienstzulagen bezieht.

(4) Wird ein Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II gemäß Art. VI Abs. 1 der 39. Gehaltsgesetz-Novelle oder gemäß Art. V Abs. 1 dieses Bundesgesetzes in die Entlohnungsgruppe l 2b 1 eingestuft und hat er Anspruch auf eine Dienstzulage nach § 44a Abs. 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr.86)

Die besoldungsrechtliche Stellung des Vertragslehrersso gebührt ihm, solange die Jahresentlohnung in der Entlohnungsgruppe l pa2b 1 (einschließlich der Dienstzulagen gemäß § 44a Abs. 1, 2 und 5 des Entlohnungsschemas I L,Vertragsbedienstetengesetzes 1948) unter der sowohl am 30Jahresentlohnung in der Entlohnungsgruppe l 3 (einschließlich der gemäß § 44a Abs. 1, 2 und 5 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 für die betreffende Art der Verwendung vorgesehenen Dienstzulage) liegt, eine Ergänzungszulage im Ausmaß des Unterschiedsbetrages. Juni 1986 als

(5) Auf die Berechnung einer allfälligen Dienstzulage nach § 59 Abs. 13 des Gehaltsgesetzes 1956, die gemäß § 41 Abs. 2 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 auch am 1für Vertragslehrer vorgesehen ist, sind die im Art. Juli 1986 dieser Entlohnungsgruppe angehört, ist mit Wirkung vom 1VI der 39. Juli 1986 um sechs Monate zu verbessernGehaltsgesetz-Novelle und die im Art. V dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Verminderungen des Monatsentgeltes nicht anzuwenden.

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