§ 56d VBG (weggefallen)

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999
§ 56d VBG (weggefallen) seit 01.01.2004 weggefallen. § 53a des Gehaltsgesetzes 1956 ist auf einen Vertragsdozenten, der eine der aufgezählten akademischen Funktionen gemäß UOG 1993 oder KUOG ausübt, anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2003

In Kraft vom 01.10.1998 bis 31.12.2003
§ 56d VBG (weggefallen) seit 01.01.2004 weggefallen. § 53a des Gehaltsgesetzes 1956 ist auf einen Vertragsdozenten, der eine der aufgezählten akademischen Funktionen gemäß UOG 1993 oder KUOG ausübt, anzuwenden.

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