Art. 1 § 2 UmwFG (weggefallen)

Umweltfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.1987 bis 31.12.9999
Aufbringung der Fondsmittel

Art. 1 § 2. UmwFG (Anmweggefallen) seit 02.04.1987 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 79/1987)

Stand vor dem 01.04.1987

In Kraft vom 01.04.1987 bis 01.04.1987
Aufbringung der Fondsmittel

Art. 1 § 2. UmwFG (Anmweggefallen) seit 02.04.1987 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 79/1987)

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