§ 88 StVG (weggefallen)

Strafvollzugsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999
Schriftlicher Verkehr mit Behörden und

Rechtsbeiständen

§ 88 StVG. (1weggefallen) Die Strafgefangenen dürfen ohne zeitliche Beschränkung schriftlich verkehren:

1.

mit inländischen allgemeinen Vertretungskörpern, Gerichten und anderen Behörden sowie der Volksanwaltschaft.

2.

mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte;

3.

mit dem Bewährungshelfer oder mit der mit der Schutzaufsicht

betrauten Person, der damit betrauten Anstalt oder dem damit betrauten Verein;

4.

mit Vereinigungen und Einrichtungen, die sich mit der Fürsorge

für die Familien von Strafgefangenen und mit der Entlassenenbetreuung befassen;

5.

in ihren Rechtsangelegenheiten mit Rechtsanwälten, Notaren,

Verteidigern und Wirtschaftstreuhändern.

(2) Ausländische Strafgefangene dürfen außerdem ohne zeitliche Beschränkung mit der mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben betrauten diplomatischen Mission oder mit der konsularischen Vertretung ihres Heimatstaates schriftlich verkehrenseit 01.01.1994 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.1993

In Kraft vom 01.03.1988 bis 31.12.1993
Schriftlicher Verkehr mit Behörden und

Rechtsbeiständen

§ 88 StVG. (1weggefallen) Die Strafgefangenen dürfen ohne zeitliche Beschränkung schriftlich verkehren:

1.

mit inländischen allgemeinen Vertretungskörpern, Gerichten und anderen Behörden sowie der Volksanwaltschaft.

2.

mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte;

3.

mit dem Bewährungshelfer oder mit der mit der Schutzaufsicht

betrauten Person, der damit betrauten Anstalt oder dem damit betrauten Verein;

4.

mit Vereinigungen und Einrichtungen, die sich mit der Fürsorge

für die Familien von Strafgefangenen und mit der Entlassenenbetreuung befassen;

5.

in ihren Rechtsangelegenheiten mit Rechtsanwälten, Notaren,

Verteidigern und Wirtschaftstreuhändern.

(2) Ausländische Strafgefangene dürfen außerdem ohne zeitliche Beschränkung mit der mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben betrauten diplomatischen Mission oder mit der konsularischen Vertretung ihres Heimatstaates schriftlich verkehrenseit 01.01.1994 weggefallen.

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