§ 28a SchPflG

Schulpflichtgesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2017 bis 31.12.9999

Sofern in Bestimmungen gemäß dem Bildungsreformgesetz 2017, § 28aBGBl. I Nr. 138/2017. Entscheidungen, auf Aufnahme indie Schulbehörde Bildungsdirektion abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 der Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat für Wien an die Vorschulstufe oder die erste Stufe einer Sonderschule für das Schuljahr 1993/94 gelten als Feststellungen des sonderpädagogischen Förderbedarfes gemäß § 8 dieses Bundesgesetzes inStelle der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 513/1993Bildungsdirektion.

Stand vor dem 10.08.2005

In Kraft vom 01.08.1993 bis 10.08.2005

Sofern in Bestimmungen gemäß dem Bildungsreformgesetz 2017, § 28aBGBl. I Nr. 138/2017. Entscheidungen, auf Aufnahme indie Schulbehörde Bildungsdirektion abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 der Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat für Wien an die Vorschulstufe oder die erste Stufe einer Sonderschule für das Schuljahr 1993/94 gelten als Feststellungen des sonderpädagogischen Förderbedarfes gemäß § 8 dieses Bundesgesetzes inStelle der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 513/1993Bildungsdirektion.

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