§ 74a RGV (weggefallen)

Reisegebührenvorschrift 1955

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
Folgende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und Partner von Beamtinnen oder Beamten oder Vertragsbediensteten nach dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft§ 74a RGV (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPGweggefallen), BGBl. I Nr. 135/2009, sinngemäß anzuwenden: § 24, § 25b Abs. 4, § 29 Abs. 1 Z 2 und Abs seit 01.01.2012 weggefallen. 2, § 30 Abs. 1 und 2, § 32 Abs. 2, § 34 Abs. 1 und 2, § 35b Abs. 1 lit. b, § 35c Abs. 3, § 35d Abs. 3, § 35j Abs. 1 und § 72 Abs. 1 lit. b.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
Folgende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und Partner von Beamtinnen oder Beamten oder Vertragsbediensteten nach dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft§ 74a RGV (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPGweggefallen), BGBl. I Nr. 135/2009, sinngemäß anzuwenden: § 24, § 25b Abs. 4, § 29 Abs. 1 Z 2 und Abs seit 01.01.2012 weggefallen. 2, § 30 Abs. 1 und 2, § 32 Abs. 2, § 34 Abs. 1 und 2, § 35b Abs. 1 lit. b, § 35c Abs. 3, § 35d Abs. 3, § 35j Abs. 1 und § 72 Abs. 1 lit. b.

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