§ 62c PG 1965 (weggefallen)

Pensionsgesetz 1965

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.9999
§ 62c PG 1965. (1weggefallen) Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16seit 01.01.2003 weggefallen. Februar 1996 eingeleitet worden ist, sind die §§ 4 und 12 in der bis zum Ablauf des 30. April 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

(2) Mit Ablauf des 31. Mai 1996 treten außer Kraft:

1.

die Geschäftsordnung zum Pensionsgesetz 1965, BGBl. Nr. 716/1993,

2.

die Pensionssicherungsbeitragsverordnung 1996, BGBl. Nr. 72.

Stand vor dem 31.12.2002

In Kraft vom 01.05.1996 bis 31.12.2002
§ 62c PG 1965. (1weggefallen) Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16seit 01.01.2003 weggefallen. Februar 1996 eingeleitet worden ist, sind die §§ 4 und 12 in der bis zum Ablauf des 30. April 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

(2) Mit Ablauf des 31. Mai 1996 treten außer Kraft:

1.

die Geschäftsordnung zum Pensionsgesetz 1965, BGBl. Nr. 716/1993,

2.

die Pensionssicherungsbeitragsverordnung 1996, BGBl. Nr. 72.

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