§ 9 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
Verbot krankheitsbezogener Angaben

§ 9 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Es ist verboten, beim In-Verkehr-Bringen einem Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Zusatzstoff Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 15.08.2003 bis 20.01.2006
Verbot krankheitsbezogener Angaben

§ 9 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Es ist verboten, beim In-Verkehr-Bringen einem Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Zusatzstoff Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen.

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