§ 70 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
§ 70 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Können die §§ 56 bis 64 nur deshalb nicht angewendet werden, weil sich die Tat als eine mit strengerer Strafe bedrohte Handlung darstellt, so ist dennoch auf die in den §§ 65 bis 67 vorgesehenen Maßnahmen und auf die Haftung zu erkennen.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.03.1997 bis 20.01.2006
§ 70 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Können die §§ 56 bis 64 nur deshalb nicht angewendet werden, weil sich die Tat als eine mit strengerer Strafe bedrohte Handlung darstellt, so ist dennoch auf die in den §§ 65 bis 67 vorgesehenen Maßnahmen und auf die Haftung zu erkennen.

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