§ 6 KÜV (weggefallen)

Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.05.2008 bis 31.12.9999
Auf Parkscheinen, die von Parkschein-Ausgabe-Automaten ausgegeben werden, muß mindestens ersichtlich sein:

1.

Datum,

2.

Uhrzeit des Beginns oder des Endes der Parkzeit und

3.

die Höhe der dafür entrichteten Gebühr.

§ 6 KÜV (weggefallen) seit 07.05.2008 weggefallen.

Stand vor dem 06.05.2008

In Kraft vom 01.01.1995 bis 06.05.2008
Auf Parkscheinen, die von Parkschein-Ausgabe-Automaten ausgegeben werden, muß mindestens ersichtlich sein:

1.

Datum,

2.

Uhrzeit des Beginns oder des Endes der Parkzeit und

3.

die Höhe der dafür entrichteten Gebühr.

§ 6 KÜV (weggefallen) seit 07.05.2008 weggefallen.

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