Anl. 10f KDV 1967 (weggefallen)

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.9999
Anlage 10 f

----------------

zu § 65 b

LEHRPLAN

für die Mindestschulung für die Gruppen B und C

--------------------------------------------------------------------

Unterrichts-

Abschnitt einheiten Lehrinhalt

--------------------------------------------------------------------

1 2 Vorschulungbildung

Fahrzeugbeherrschungsübungen, wie

Anfahren, Abbremsen, Führen des

Lenkrades, Schaltübungen, Umkehren,

Rückwärtsfahren, Parken

Langsamfahrübungen

--------------------------------------------------------------------

2 Grund- und Hauptschulung mit Partnerkunde

4 Vermittlung des praktischen

Grundfahrwissens, wie

Geradeausfahren, Kurvenfahren, Rechts-

und Linkseinbiegen, Überholen,

Befahren von Steigungen und Gefällen,

Befahren von Querstellen, vorausschauendes

Fahren, einschließlich des jeweils

erforderlichen Blicktrainings

5 Theoretische Grundlagen zum Praktikum

- Wahl der Fahrgeschwindigkeit, wie

Sicherheitsabstand, Annäherung an

Kreuzungen, Kurvenfahren

- Fahren auf Gefahrensicht, wie

Reaktionszeit, Reaktionsweg,

Gefahrenstellen, Entfernungsschätzungen,

- Überholen, wie Faktoren für

Überholmanöver, Einflüsse von Beladung

und Anhängern

- Partnerkunde, wie Partner im Verkehr,

wahrnehmbare und hinweisende Signale

von Partnern

- Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit

des Lenkers, wie Alkohol, Medikamente,

Erregung, Ermüdung, Auswirkungen

--------------------------------------------------------------------

Selbstausbildung durch Übung des bisher Gelernten mit dem BegleiterAnl. Im Rahmen der Selbstausbildung soll möglichst auch eine Fahrt zur Feststellung des Ausbildungsstandes10f KDV 1967 (Beratungsfahrtweggefallen) durchgeführt werden, an der neben dem Fahrschüler und dem Fahrlehrer auch der Begleiter teilnimmtseit 01.01.2006 weggefallen.

--------------------------------------------------------------------

Unterrichts-

Abschnitt einheiten Lehrinhalt

--------------------------------------------------------------------

3 Abschlußausbildung

2 Praktische Ausbildung zur selbständigen

Teilnahme am Verkehr

Fahren im Schnellverkehr,

Sekundentraining für Überholen,

Hintereinanderfahren usw., ökonomische

Fahrweise

3 Theoretische Grundlagen für das Verhalten

im Verkehr

Erarbeiten von Entscheidungen zu

verschiedenen Verkehrssituationen -

Gefahrenlehre; Verhalten auf Straßen im

Ortsgebiet, auf Freilandstraßen und auf

Autobahnen

--------------------------------------------------------------------

Zusatz für die Gruppe C: Bei den theoretischen Grundlagen sind auch die Themen “Beladung” (Lastverteilung, Ladungssicherung) und “Fahrstabilität” (dynamische Achslastveränderung, Kippachse) zu behandeln.

Stand vor dem 31.12.2005

In Kraft vom 01.10.1993 bis 31.12.2005
Anlage 10 f

----------------

zu § 65 b

LEHRPLAN

für die Mindestschulung für die Gruppen B und C

--------------------------------------------------------------------

Unterrichts-

Abschnitt einheiten Lehrinhalt

--------------------------------------------------------------------

1 2 Vorschulungbildung

Fahrzeugbeherrschungsübungen, wie

Anfahren, Abbremsen, Führen des

Lenkrades, Schaltübungen, Umkehren,

Rückwärtsfahren, Parken

Langsamfahrübungen

--------------------------------------------------------------------

2 Grund- und Hauptschulung mit Partnerkunde

4 Vermittlung des praktischen

Grundfahrwissens, wie

Geradeausfahren, Kurvenfahren, Rechts-

und Linkseinbiegen, Überholen,

Befahren von Steigungen und Gefällen,

Befahren von Querstellen, vorausschauendes

Fahren, einschließlich des jeweils

erforderlichen Blicktrainings

5 Theoretische Grundlagen zum Praktikum

- Wahl der Fahrgeschwindigkeit, wie

Sicherheitsabstand, Annäherung an

Kreuzungen, Kurvenfahren

- Fahren auf Gefahrensicht, wie

Reaktionszeit, Reaktionsweg,

Gefahrenstellen, Entfernungsschätzungen,

- Überholen, wie Faktoren für

Überholmanöver, Einflüsse von Beladung

und Anhängern

- Partnerkunde, wie Partner im Verkehr,

wahrnehmbare und hinweisende Signale

von Partnern

- Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit

des Lenkers, wie Alkohol, Medikamente,

Erregung, Ermüdung, Auswirkungen

--------------------------------------------------------------------

Selbstausbildung durch Übung des bisher Gelernten mit dem BegleiterAnl. Im Rahmen der Selbstausbildung soll möglichst auch eine Fahrt zur Feststellung des Ausbildungsstandes10f KDV 1967 (Beratungsfahrtweggefallen) durchgeführt werden, an der neben dem Fahrschüler und dem Fahrlehrer auch der Begleiter teilnimmtseit 01.01.2006 weggefallen.

--------------------------------------------------------------------

Unterrichts-

Abschnitt einheiten Lehrinhalt

--------------------------------------------------------------------

3 Abschlußausbildung

2 Praktische Ausbildung zur selbständigen

Teilnahme am Verkehr

Fahren im Schnellverkehr,

Sekundentraining für Überholen,

Hintereinanderfahren usw., ökonomische

Fahrweise

3 Theoretische Grundlagen für das Verhalten

im Verkehr

Erarbeiten von Entscheidungen zu

verschiedenen Verkehrssituationen -

Gefahrenlehre; Verhalten auf Straßen im

Ortsgebiet, auf Freilandstraßen und auf

Autobahnen

--------------------------------------------------------------------

Zusatz für die Gruppe C: Bei den theoretischen Grundlagen sind auch die Themen “Beladung” (Lastverteilung, Ladungssicherung) und “Fahrstabilität” (dynamische Achslastveränderung, Kippachse) zu behandeln.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten