Art. 66 § 8 KatFG 1996 (weggefallen)

Katastrophenfondsgesetz 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.05.2008 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich § 3 Z 3 Art. 66 § 8 KatFG 1996lit (weggefallen) seit 08.05.2008 weggefallen. b letzter Satz der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut. Mit der Vollziehung des § 3 Z 4 lit. e, f, h, i und j ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut.

Stand vor dem 07.05.2008

In Kraft vom 03.04.2007 bis 07.05.2008
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich § 3 Z 3 Art. 66 § 8 KatFG 1996lit (weggefallen) seit 08.05.2008 weggefallen. b letzter Satz der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut. Mit der Vollziehung des § 3 Z 4 lit. e, f, h, i und j ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut.

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