§ 73a GehG (weggefallen)

Gehaltsgesetz 1956

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999
Besondere Dienstzulage

§ 73a GehG (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Den Wachebeamten gebührt eine ruhegenußfähige besondere Dienstzulage. Sie beträgt in der Verwendungsgruppe W 3 1 030 S, in der Verwendungsgruppe W 2 1 086 S und in der Verwendungsgruppe W 1 1 289 S.

Stand vor dem 31.12.1994

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.1994
Besondere Dienstzulage

§ 73a GehG (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Den Wachebeamten gebührt eine ruhegenußfähige besondere Dienstzulage. Sie beträgt in der Verwendungsgruppe W 3 1 030 S, in der Verwendungsgruppe W 2 1 086 S und in der Verwendungsgruppe W 1 1 289 S.

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