Art. 4 § 258 FinStrG (weggefallen)

Finanzstrafgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1976 bis 31.12.9999
Art. 4 § 258. FinStrG (Anmweggefallen) seit 02.01.1976 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 149 BG, BGBl. Nr. 335/1975.)

Stand vor dem 01.01.1976

In Kraft vom 01.01.1976 bis 01.01.1976
Art. 4 § 258. FinStrG (Anmweggefallen) seit 02.01.1976 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 149 BG, BGBl. Nr. 335/1975.)

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