§ 66 FGO (weggefallen)

Fernmeldegebührengesetz - Anlage (Fernmeldegebührenordnung)

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1981 bis 31.12.9999
§ 66 FGO. (Anmweggefallen) seit 02.01.1981 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 562/1980)

Stand vor dem 01.01.1981

In Kraft vom 01.01.1981 bis 01.01.1981
§ 66 FGO. (Anmweggefallen) seit 02.01.1981 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 562/1980)

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